DiagnosticNews . November 2004 . Arbeitsrecht

Die Reform der 35-Stunden-Woche steht weiterhin aus

Die französische Regierung sucht weiterhin nach einer Möglichkeit, die 35-Stunden-Wochen-Regelung zu reformieren, ohne dabei die Gewerkschaften zu provozieren. Es sei daran erinnert, dass in Frankreich von 2000 bis 2002 für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit und Größe, verpflichtend die 35-Stunden-Woche als generelle Arbeitszeit eingeführt wurde.

Derzeit liegt das Hauptaugenmerk der Regierung auf der noch bis zum 31. Dezember 2004 gültigen Sonderregelung für Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern). Diese Unternehmen müssen für Überstunden, die von der 36. bis zur 39. Arbeitsstunde getätigt werden, nur 10% Aufschlag zahlen und diese Überstunden sind auch nicht von dem jährlichen Kontingent von maximal 180 Stunden pro Mitarbeiter abzuziehen. Bei größeren Unternehmen hingegen beträgt die Zuzahlung 25% und unterliegt der Begrenzung von 180 Stunden.

Die Regierung möchte die bestehende Regelung so wenig wie möglich verändern und zunächst die Sonderregelung für Kleinstunternehmen um weitere 3 Jahre verlängern. Es besteht jedoch akuter Handlungsbedarf. Die Belastungen, die dem Staat aus der Senkung der Sozialabgaben entstanden sind, die er gegenüber den Unternehmen im Gegenzug zur Arbeitszeitverkürzung einräumen musste, sind immer schwieriger zu finanzieren. Ein generelles Reformkonzept soll in den nächsten Monaten vorgelegt werden.

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