DiagnosticNews . September 2004 . Wirtschaft

Die französische Vermögensteuer treibt zur Kapitalflucht

Auch ausländische Immobilien unterliegen der ISF

Jedes Jahr zum 15. Juni ist die französische Vermögensteuer (ISF – Impôt de Solidarité sur la Fortune) fällig. Sie ist von allen natürlichen Personen, die über ein Vermögen von mehr als 720.000 € verfügen, grundsätzlich zu zahlen. 2002 waren insgesamt 281.434 Personen in Frankreich vermögensteuerpflichtig; davon besaßen rund 86% ein Vermögen von weniger als 2,3 Mio. €. Ein Drittel des gesamten Vermögensteueraufkommens (785 Mio. €) wurde von 1,6% der Steuerpflichtigen (4.563 Haushalte) erbracht. Dies entspricht einer durchschnittlichen „Pro-Kopf”-Vermögensbesteuerung von ca. 170.000 € pro Jahr für diese Bevölkerungsschicht.

Die Vermögensteuer, aber auch die relativ hohe Erbschaftsteuer, veranlasst immer mehr französische „Großverdiener”, das Land zu verlassen. Nach einem Bericht der Finanzkommission des Senats haben in den letzten sechs Jahren ca. 2.500 steuerpflichtige Staatsbürger mit einem geschätzten Gesamtvermögen zwischen 10 und 15 Mrd. €s Frankreich den Rücken gekehrt.

Nach dem oben erwähnten Bericht werden zwei typische Auswanderungsprofile aufgezeigt, und zwar zum einen die im Durchschnitt 55 Jahre alte Personengruppe, die über ein sehr hohes Vermögen (von ca. 15 bis 16 Mio. €) verfügt und deren Zielland die Schweiz oder Belgien darstellt, und zum anderen eine jüngere Gruppe (etwa 45 Jahre alt), die ein geschätztes Vermögen von 2,8 bis 3,8 Mio. € besitzt und Großbritannien oder die USA bevorzugt.

Die Vermögensteuer ist immer wieder Gegenstand vieler Debatten. Die derzeitige Hausse der Immobilienpreise – für die Vermögensteuererklärung ist der jeweilige Verkehrswert anzusetzen – wird diese Steuer auch in breitere Bevölkerungsschichten tragen. Dennoch ist eine grundlegende Reform oder sogar die Abschaffung der ISF höchst unwahrscheinlich. Die Motive für die Beibehaltung der ISF liegen auf einer anderen Ebene und keine Regierung wagt es, diese unwirtschaftliche Steuer zu beseitigen.

Der ISF unterliegen auch die französischen Immobilien, die sich im Eigentum von ausländischen und nicht in Frankreich lebenden natürlichen Personen befinden. Die Immobilie ist jedes Jahr zum Verkehrswert anzusetzen und, sobald der Betrag von 720.000 €überschritten ist, der ISF zu unterwerfen. Die Gründung einer SCI (dt. BGB-Gesellschaft) erlaubt gewisse Gestaltungsmöglichkeiten, die unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Verringerung der ISF führen können.

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