DiagnosticNews . September 2004 . Steuerrecht

Vorsteuerabzug auf Wohnungskosten von Arbeitnehmern

Wir haben in Diagnostic News (Ausgaben April 2003 und September 2002) bereits mehrmals auf die Urteile des obersten französischen Verwaltungsgerichtshofes (Conseil d’Etat) hingewiesen, die nach und nach den unbeschränkten Vorsteuerabzug für Bewirtungs- und Repräsentationskosten in Frankreich bestätigten.

Eine letzte Unsicherheit bestand aber weiterhin hinsichtlich der vom Unternehmen getragenen Unterkunfts- und Wohnungskosten für Arbeitnehmer und Geschäftsführer. In einem nun veröffentlichten Urteil des Conseil d’Etat vom 5. April 2004 wird auch dieser Punkt abschließend geklärt. Demnach bleibt die Vorsteuer auf Unterkunfts- und Wohnungskosten auch weiterhin grundsätzlich nicht abzugsfähig, sofern diese Kosten Arbeitnehmer oder Mitglieder der Geschäftsführung betreffen. Die Vorsteuer auf entsprechende Kosten von Unternehmensfremden ist jedoch abzugsberechtigt.

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