DiagnosticNews . September 2004 . Steuerrecht
Freistellung von der Körperschaftsteuer unzulässig – Ergänzung
In der letzten Ausgabe von Diagnostic News (Juli 2004) berichteten wir über die Entscheidung der Europäischen Kommission, die in Frankreich geltenden Steuererleichterungsvorschriften für die Übernahme von Not leidenden Unternehmen zu annullieren.
Die französische Finanzverwaltung hat nunmehr diese Entscheidung umgesetzt und rückwirkend auf den 31. Dezember 2003 die entsprechenden Vorschriften für nicht mehr anwendbar erklärt.
Die begünstigten Unternehmen müssen allerdings nur den Anteil an die Finanzverwaltung zurückzahlen, der die Summe von 100.000 s der erhaltenen Steuerentlastungen übersteigt. Ferner wurde mitgeteilt, dass an einer neuen Regelung gearbeitet wird, die dann rückwirkend ab 31. Dezember 2003 gelten soll.

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