DiagnosticNews . September 2004 . Sozialrecht
Einführung einer französischen Pflegeversicherung
Pfingstmontag wird ab 2005 zum Arbeitstag
Die Hitzewelle des Sommers 2003 und die damit einhergehenden zahlreichen Todesfälle (allein in Paris mehr als 10.000) hat in Frankreich den hohen Bedarf an Pflegeleistungen für ältere Menschen offen gelegt. Es wurde deshalb beschlossen, schnellstmöglich eine Pflegeversicherung nach deutschem Muster einzuführen.
Die französische Regierung hat nunmehr die Finanzierungsmodalitäten für diese neue Pflegeversicherung verabschiedet. Ähnlich wie in Deutschland wird dies ab 2005 durch die Streichung eines gesetzlichen Feiertages erfolgen. Soweit die einzelnen Branchen- oder Unternehmenstarifverträge keinen spezifischen Feiertag vorsehen, wird der Pfingstmontag zum normalen Arbeitstag werden.
Im Gegenzug werden die Unternehmen eine zusätzliche Sozialabgabe in Höhe von 0,3% der jährlichen Lohn- und Gehaltsmasse leisten müssen. Dies entspricht rein rechnerisch den Personalkosten eines zusätzlichen Arbeitstages. Somit bleibt die Pflegeversicherung für die Unternehmen theoretisch neutral. In der Praxis setzt dies jedoch voraus, dass die Unternehmen auch tatsächlich einen entsprechenden Bedarf an Mehrarbeit haben. Ist dies nicht der Fall, so führt diese neue Maßnahme zu einer weiteren Erhöhung der Lohnnebenkosten.

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