DiagnosticNews . September 2004 . Arbeitsrecht

Verwendung von entwendeten Firmendokumenten als Beweismittel

Änderung der Rechtsprechung

In einem Grundsatzurteil hat die Strafkammer des französischen Kassationsgerichtshofs die Verwendung von unrechtmäßig angeeigneten Gesellschaftsunterlagen durch einen Arbeitnehmer als Beweismittel in dessen Arbeitsgerichtsprozess zugelassen.

Nach der bisher geltenden Rechtsprechung drohte dem Arbeitnehmer, der Firmendokumente gestohlen hatte und als Beweismaterial zu seiner Verteidigung im Rahmen eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht verwendete eine strafrechtliche Verfolgung.

Durch das nun verkündete Urteil hat der Kassationsgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung geändert. So kann der Arbeitnehmer in Zukunft gestohlene Firmendokumente zu seiner Verteidigung vorbringen, ohne gleichzeitig befürchten zu müssen, deswegen strafrechtlich verfolgt zu werden.

Allerdings ist diese Möglichkeit an strenge Bedingungen geknüpft. So ist in Zukunft das Verhalten des Arbeitnehmers nur dann straffrei, soweit er sich die entwendeten Dokumente im Rahmen seiner normalen Arbeitstätigkeit beschaffen konnte und die Beschaffung dieser Unterlagen ausschließlich dadurch motiviert war, sie zu seiner Verteidigung zu nutzen.

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