DiagnosticNews . Juni 2004 . Steuerrecht
Freistellung von der Körperschaftsteuer unzulässig
Abbau von nationalen Subventionen
Mit ihrer Entscheidung vom 16. Dezember 2003 hat die Europäische Kommission eine 13 Jahre alte französische Steuererleichterungsvorschrift aufgehoben. Seit 1991 konnten Gesellschaften, die zur Übernahme von sich in finanziellen Schwierigkeiten befindenden Unternehmen oder Betriebsstätten gegründet wurden, auf Antrag für zwei Jahre von der Körperschaftsteuer freigestellt werden. Diese staatliche „Subvention“ ist nunmehr von der Kommission verworfen worden. Die betroffenen Unternehmen müssen deshalb damit rechnen, die erlassene Steuer in absehbarer Zeit nachzahlen zu müssen. Allerdings weist die Kommission darauf hin, dass Unternehmen, für die die Steuerentlastung unterhalb von 100.000 € (De- Minimis-Regel) lag, von der Rückzahlungspflicht ausgenommen sind. Dies gilt ebenfalls für Unternehmen, die die Voraussetzungen für den Empfang von Regionalhilfen der Europäischen Union erfüllen.
Diese Entscheidung muss noch in französisches Recht umgesetzt werden. Es wird allgemein damit gerechnet, dass der französische Gesetzgeber bei dieser Gelegenheit andere steuerliche Anreize schaffen wird, um die Übernahme von Not leidenden Unternehmen zu erleichtern bzw. zu fördern.

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