DiagnosticNews . Juni 2004 . Steuerrecht

Auswirkung des Wegfalls des Avoir Fiscal auf die Ausschüttungspolitik der Unternehmen in 2004

Das Jahressteuergesetz 2004 sieht die Abschaffung des Avoir Fiscal ab 2005 vor. Damit verschwindet dieser vor Jahren geschaffene Mechanismus, der eine Doppelbesteuerung von Dividenden sowohl bei der ausschüttenden Gesellschaft als auch beim Dividendenempfänger vermeiden soll.

Die Unternehmen müssen sich in 2004, dem letzten Jahr der Existenz des Avoir Fiscal, entscheiden, welche Ausschüttungspolitik sie verfolgen werden: mit oder ohne Avoir Fiscal. Dies hängt im Wesentlichen von der jeweiligen Aktionärsstruktur des Unternehmens ab.

Da in 2004 der Avoir Fiscal zum letzten Mal besteht, können nur die 2004 ausgeschütteten Dividenden in den Genuss dieser Steuergutschrift kommen.

Dies ist insbesondere für Unternehmen interessant, deren Aktionäre:
  • solche Unternehmen sind, die nicht in den Genuss des Schachtelprivilegs kommen,
  • natürliche Personen sind, für die der Avoir Fiscal aufgrund ihrer persönlichen Einkommenssituation interessanter ist als das neue Halbeinkünfteverfahren,
  • natürliche Personen sind, die in einem Land leben, das mit Frankreich ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat, in dem die Übertragung des Avoir Fiscal vorgesehen ist (dies gilt schon seit einigen Jahren nicht mehr für Deutschland).

In den Genuss des Avoir Fiscal kommen allerdings nur die Ausschüttungen, die von derjenigen ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden, die auch den Jahresabschluss verabschiedet. Diese Hauptversammlung kann aber auch beschließen, zusätzlich vorhandene freie Rücklagen auszuschütten, um die Basis der Dividenden, die letztmalig in den Genuss des Avoir Fiscal kommen, noch weiter zu optimieren.

Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass die ausgeschütteten Rücklagen nicht älter als fünf Jahre sind, da sie ansonsten bei der ausschüttenden Gesellschaft nachversteuert werden müssen („Précompte“).

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