DiagnosticNews . Juni 2004 . Rechnungslegung

Bilanzierung von Wechseln in Frankreich

Auswirkungen von IAS 32/39

Der Wechsel ist in Frankreich ein gängiges Zahlungs- und Finanzierungsmittel. Der bei der Bank zwecks Diskontierung, d.h. Finanzierung, eingereichte Wechsel wird zunächst dem Wechselinhaber gutgeschrieben, jedoch bei Nichtbezahlung durch den Wechselaussteller ihm wieder rückbelastet. Das definitive Zahlungsrisiko liegt also weiterhin beim Wechselinhaber.

In der französischen Bilanz wird der diskontierte Wechsel ausgebucht, sobald die annehmende Bank den entsprechenden Betrag gutgeschrieben hat. Die Bankkommissionen stellen Aufwand dar. Die zum Bilanzstichtag diskontierten, aber noch nicht fälligen Wechsel werden außerhalb der Bilanz, als Eventualverbindlichkeiten, aufgeführt. Bestehen hinsichtlich der Bonität einzelner Wechsel Zweifel, ist eine entsprechende Rückstellung zu bilden.

Nach IAS handelt es sich bei Wechseln um Finanzinstrumente. Finanzinstrumente können jedoch nach IAS 32 bzw. 39 nur dann ausgebucht werden, wenn für das Unternehmen alle mit dem Finanzinstrument verbundenen Risiken erloschen sind. Dies ist jedoch, wie oben ausgeführt, bei diskontierten Wechseln nicht der Fall. In der IAS-Bilanz sind Wechsel deshalb auch nicht auszubuchen. Die von der Bank erhaltenen Beträge werden bis zur Fälligkeit auf der Passivseite durch eine Bankverbindlichkeit ausgeglichen.

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