DiagnosticNews . Juni 2004 . Intern

Fachveranstaltung in der Residenz des deutschen Botschafters in Paris

Am 27. Mai 2004 lud der deutsche Botschafter, Herr von Nordenskjöld, zusammen mit COFFRA zu einem Fachkolloquium zum Thema „Steuerharmonisierung in Europa“ ins Hôtel de Beauharnais ein. Vor 150 Teilnehmern erläuterten zwei internationale Steuerspezialisten, Prof. Dr. Spengel aus Gießen und Prof. David aus Paris, die Beweggründe und Auswirkungen der für den 1. Januar 2005 für Frankreich geplanten Abschaffung des Avoir Fiscal vor dem Hintergrund der deutschen Körper­schaftsteuerreform von 2000.

Nach dem interessanten fachlichen Teil der Veranstaltung konnten die Gäste die eindrucksvollen historischen Räume der Botschaft bewundern. Ein Buffet rundete die Veranstaltung ab.

Nachstehend die wesentlichen Gedanken und Schlussfolgerungen, die sich aus den vorgetragenen Referaten ergaben.

Die Abschaffung des Avoir Fiscal in Frankreich schmälert die Attraktivität des Standorts Frankreich

Gleiches Ziel, anderer Weg. Als Deutschland 2000 das Vollanrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzte, sollte dadurch die Europatauglichkeit des deutschen Körperschaftsteuersystems verbessert werden. Dieselben offiziellen Beweggründe haben jetzt auch Frankreich veranlasst, das alte System des Avoir Fiscal ab 2005 fallen zu lassen.

Damit verabschiedet sich Frankreich von einer seit Jahrzehnten bestehenden Regelung, die durch einen originellen Mechanismus die Doppelbesteuerung von Dividenden – bei der ausschüttenden Gesellschaft und beim Empfänger – vermeiden sollte. Dem Dividendenempfänger wurde zunächst ein Avoir Fiscal in Höhe von 50% (bei juristischen Personen inzwischen nur noch 10%) der Dividende zugeschlagen, so dass dieser insgesamt 150% (juristische Personen 110%) der erhaltenen Dividende versteuern musste. Von der sodann errechneten Steuer wurde in einem zweiten Schritt der Avoir Fiscal – eben diese 50% bzw. 10% der Dividende – wieder abgezogen. In der Summe führte dies zur vollständigen Neutralisierung der durch die ausschüttende Gesellschaft bereits gezahlten Körperschaftsteuer, deren Regelsteuersatz in Frankreich zurzeit 33,33% beträgt.

Frankreichs Staatskasse kostet der Avoir Fiscal immer mehr Geld. Je nach Doppelbesteuerungsabkommen wird der Avoir Fiscal nämlich international weitergereicht. Schätzungsweise 5 Mrd. € pro Jahr muss der französische Fiskus an in Frankreich nicht steuerpflichtige Dividendenempfänger auszahlen. Durch eine 2002 erfolgte Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens ist dies jedoch für Deutschland nicht mehr möglich.

Ab 2005 wird der Avoir Fiscal nunmehr durch ein dem deutschen Halbeinkünfteverfahren nachempfundenes System ersetzt, bei dem nur noch die halbe Dividende versteuert werden muss. Damit verschwindet auch das Privileg, das der Avoir Fiscal für nicht in Frankreich Steuerpflichtige unter Umständen darstellte, da das neue System für sie de facto nicht anwendbar ist. Frankreich bleibt zudem ein Hochsteuerland. Insgesamt werden in Frankreich ausgezahlte Dividenden steuerlich im internationalen Vergleich somit weniger interessant. Denn im Gegensatz zu Deutschland liegt der Regelkörperschaftsteuersatz unverändert bei 33,33%, zu dem unter Umständen Solidaritätszuschläge von 3% plus 3,3% kommen. Mit dem Absenken des Körperschaftsteuersatzes von 40% auf 25% Prozent war es 2000 gelungen, den Standort Deutschland steuerlich wieder attraktiver zu machen.

Doch das ist nicht die einzige Unausgewogenheit in Frankreichs Reform. Alle Modellrechnungen zeigen nämlich, dass die Nutznießer des neuen Systems diejenigen Dividendenempfänger wären, die einem hohen Einkommensteuersatz unterliegen. Dies würde eine Abkehr von der bisherigen Politik zahlreicher französischer Regierungen darstellen. Über Jahre hinweg stand nämlich das Fördern von Aktiensparen durch den „kleinen Mann“ in deren Mittelpunkt. Zudem könnte die Abschaffung des Avoir Fiscal eine weitere Lücke bei der Finanzierung der französischen Sozialversicherung aufreißen. Denn bisher unterlag auch der Avoir Fiscal den Sozialsteuern (CSG, CRDS), die ihn mit ca. 10% belasteten.

Die französische Reform ist wohl auch auf den Druck einiger französischer Großkonzerne zurückzuführen. Diese erwirtschaften einen immer größer werdenden Anteil ihres Gewinns im Ausland. Um ihre Dividendenbasis möglichst konstant zu halten, mussten sie bisher einen Teil ihrer ausgeschütteten Gewinne nachversteuern (System des „Précompte Mobilier“), die noch nicht zum vollen französischen Körperschaftsteuersatz versteuert worden waren. Der Wegfall des Avoir Fiscal führt nun spiegelbildlich auch zur Abschaffung des „Précompte Mobilier“ und erhöht somit die Ausschüttungsmöglichkeiten für diese Großkonzerne.

Auch die deutsche Reform ist vielerorts hinsichtlich ihrer Konsequenzen für den Mittelstand kritisiert worden. Der erhöhten internationalen Neutralität und Standortattraktivität des Halbeinkünfteverfahrens stehen gravierende Nachteile bei der nationalen Unternehmensbesteuerung gegenüber. Bei mittelständischen Unternehmen kommt es zu Verzerrungen von Rechtsform- und Finanzierungsentscheidungen. Ob die Kapital- im Vergleich zur Personengesellschaft und ob die Eigen- gegenüber der Fremdkapitalfinanzierung begünstigt oder benachteiligt wird, kann nur in Abhängigkeit von der Höhe des individuellen Einkommensteuersatzes ausschließlich für den konkreten Einzelfall entschieden werden.

Die künftige Unternehmensbesteuerung in Frankreich wird mit vergleichbaren Verzerrungen konfrontiert sein. Diese vor allem betriebswirtschaftlich unerwünschten Folgen des nationalen Körperschaftsteuersystems dürften sich letztlich nur auf dem Wege der europäischen Steuerharmonisierung wirksam beseitigen lassen. Denn die große Mehrzahl der Mitgliedstaaten steht vor dem Problem, die gebotene Neutralität der internationalen Unternehmensbesteuerung auch im nationalen Bereich umzusetzen. Deshalb ist auf europäischer Ebene eine stärkere Koordination der Steuersysteme erforderlich. Alternativ käme entsprechend den Vorschlägen zahlreicher Wissenschaftler, wie z.B. des Sachverständigenrats, auch eine vollständige Befreiung der Gewinnausschüttungen von der Einkommensteuer nach dem Vorbild des Dividendenfreistellungsverfahrens in Frage. Ein Weg, den Frankreich und Deutschland (noch) nicht bereit sind, einzuschlagen.

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