DiagnosticNews . Juni 2004 . Gesellschaftsrecht
Vereinfachungen für die Ausschüttung von Fusions-Boni und -Prämien
Dividendenempfängern von französischen Unternehmen steht noch bis zum Ende des Jahres eine Steuergutschrift (Avoir Fiscal) zu. Allerdings muss hierfür das ausschüttende Unternehmen den Ausschüttungszeitpunkt genau wählen. Seit dem 1. Januar 2002 wird den Dividenden nämlich nur noch dann ein Avoir Fiscal zugerechnet, wenn die Ausschüttung von derjenigen Hauptversammlung beschlossen wird, die auch den Jahresabschluss verabschiedet.
Im Rahmen einer Fusion kann es jedoch wünschenswert sein, Rücklagen, u.a. einen eventuellen Fusions-Bonus, möglichst schnell auszuschütten. Mehrere Stellungnahmen deuten jetzt darauf hin,dass ein solcher Ausschüttungsbeschluss ebenfalls von derjenigen außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden kann, die auch die Fusion verabschiedet. Die oben aufgeführten Beschränkungen kommen dann in diesem spezifischen Fall nicht zum Tragen. Den Dividendenempfängern wird somit ein Avoir Fiscal zugestanden.
Voraussetzung bleibt aber weiterhin, dass zum Ausschüttungszeitpunkt ein Abschluss vorliegt. Dieser soll gewährleisten, dass die auszuschüttenden Rücklagen nicht durch laufende Verluste verringert wurden.
Der geplante Wegfall des Avoir Fiscal ab 2005 schränkt jedoch die Tragweite dieser Bestimmung erheblich ein.

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