DiagnosticNews . April 2004 . Steuerrecht
Verringerung der Gewerbesteuerbelastung
Frühester Zeitpunkt 2006
Der französische Staatspräsident Chirac hatte zu Jahresbeginn angekündigt, die Gewerbesteuer abschaffen zu wollen (vgl. Ausgabe Februar 2004). Die Finanzverwaltung hat nunmehr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt.
So sollen zunächst für einen auf 18 Monate befristeten Zeitraum Neuinvestitionen aus der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer herausgenommen werden. Seit 2003 wird nämlich die französische Gewerbesteuer nur noch auf den Mietwert des aktivierten Bruttosachanlagevermögens und der für mehr als 6 Monate gemieteten oder geleasten Vermögensgegenstände erhoben. Die Befreiung gilt für Investitionen des Sachanlagevermögens, die steuerlich degressiv abgeschrieben werden können. Die Investitionen müssen zwischen dem 1. Januar 2004 und dem 30. Juni 2005 getätigt werden. Alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, sind hiervon betroffen. Durch die in Frankreich für die Gewerbesteuer übliche zweijährige Verschiebung zwischen dem „Eintritt“ der Bemessungsgrundlage und dem Veranlagungszeitpunkt wird die Steuerersparnis jedoch in den meisten Fällen für die Unternehmen frühestens 2006 zum Tragen kommen.
Viele Beobachter zweifeln deshalb daran, ob diese Maßnahme tatsächlich zu einem Anstieg der Investitionen bei den Unternehmen führen wird.
Andere bestehende Regelungen zur Verringerung der Belastung durch die Gewerbesteuer, wie z.B. die Deckelung des absoluten Steuerbetrages in Bezug auf einen bestimmten Prozentsatz der Wertschöpfung, „Valeur Ajoutée“, des Unternehmens bleiben hiervon vorerst unberührt.
Der Gesetzentwurf soll im Frühjahr dem Parlament vorgelegt werden.

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