DiagnosticNews . April 2004 . Gesellschaftsrecht
Einmalige Hauptversammlung für die Verabschiedung von Einzel- und Konzernabschluss
In einer kürzlich herausgegebenen Stellungnahme hat die Kammer der französischen Abschlussprüfer (CNCC) zu den Modalitäten für die Verabschiedung von Einzel- und Konzernabschlüssen Stellung genommen. Das französische Handelsgesetz schreibt nämlich explizit nicht vor, dass die Hauptversammlung, die den Einzelabschluss der Konzernmutter verabschiedet, gleichzeitig auch über den entsprechenden Konzernabschluss definitiv entscheiden muss.
Für die CNCC ist diese Verpflichtung jedoch aus anderen gesetzlichen Bestimmungen abzuleiten. Damit steht fest, dass es aus Sicht der CNCC nicht mehr möglich ist, die Verabschiedung beider Abschlüsse auf zwei getrennte Hauptversammlungen zu verteilen. In ihrer Stellungnahme weist die CNCC ferner darauf hin, dass die Nichtbesprechung des Konzernabschlusses in der Hauptversammlung zu deren Nichtigkeit führt, und dass die Nichtvorlage des Konzernabschlusses bei den Teilnehmern der Hauptversammlung ein Grund für deren Annullierung darstellt. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn sich die Hauptversammlung zu Unrecht nur mit der Verabschiedung des Einzelabschlusses befassen sollte.
In Zukunft müssen somit beide Abschlüsse durch die gleiche Hauptversammlung verabschiedet werden.

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