DiagnosticNews . April 2004 . Immaterielle Anlagewerte
Handels- und steuerrechtliche Behandlung der Webseite
| VORGANG | HANDELSRECHTLICH | STEUERRECHTLICH |
|---|---|---|
| AUFWENDUNG FÜR DIE SCHAFFUNG EINER E-COMMERCE-WEBSITE | ||
| FORSCHUNGSPHASE | Aufwand | Aufwand |
| ENTWICKLUNGSPHASE | Produktionskosten für einen immateriellen Anlagewert: Präferenzmethode oder Aufwand | Wahlmöglichkeit: sofortiger Aufwand als derogative Abschreibung außer für die „Domäne” Aufwand, außer für „Domäne” |
| TÄTIGKEITSPHASE | Aufwand | Aufwand – falls aktivierbar sofort abzugsfähig |
| WEBSEITENAUFWENDUNGEN FÜR SCHAUFENSTER ODER WERBUNG | ||
| Aufwand | Aufwand, ausser für Domäne | |
| AUFWENDUNGEN FÜR DEN ERWERB VON WEBSEITEN | ||
| Immaterielle Werte, gemäß normalen Aktivierungsvorschriften, ansonsten Aufwand | Option auf außerordentliche Abschreibung über 12 Monate. Soweit Einzelwert unter 500 EUR, sofortiger Aufwand | |
| AUFWENDUNGEN FÜR NETZZUGANG UND COMPUTER | ||
| Laufender Dienstleistungsvertrag: Aufwand gehört zum Geschäftsjahr, in dem die Leistung erbracht wird. | ||
| AUFWENDUNG FÜR DIE SCHAFFUNG ODER DEN ERWERB EINES DOMÄNENNAMENS | ||
| ERWERBSKOSTEN oder, für den Fall der Schaffung, Honorare, interne/externe Konzeptionskosten für Namen, Entwicklung, Eintragung | Immaterieller Anlagewert (von der Webseite getrennter Aktivwert), nicht abschreibbar, außer wenn die Nutzung des geschaffenen Domänennamens zeitlich begrenzt ist | |
| JÄHRLICHE LIZENZEN | Aufwand im Jahr der eingegangenen Verpflichtung | |

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