DiagnosticNews . April 2004 . Immaterielle Anlagewerte

Handels- und steuerrechtliche Behandlung der Webseite

VORGANG HANDELSRECHTLICH STEUERRECHTLICH
AUFWENDUNG FÜR DIE SCHAFFUNG EINER E-COMMERCE-WEBSITE
FORSCHUNGSPHASE Aufwand Aufwand
ENTWICKLUNGSPHASE Produktionskosten für einen immateriellen Anlagewert: Präferenzmethode oder Aufwand Wahlmöglichkeit: sofortiger Aufwand als derogative Abschreibung außer für die „Domäne”
Aufwand, außer für „Domäne”
TÄTIGKEITSPHASE Aufwand Aufwand – falls aktivierbar sofort abzugsfähig
WEBSEITENAUFWENDUNGEN FÜR SCHAUFENSTER ODER WERBUNG
  Aufwand Aufwand, ausser für Domäne
AUFWENDUNGEN FÜR DEN ERWERB VON WEBSEITEN
  Immaterielle Werte, gemäß normalen Aktivierungsvorschriften, ansonsten Aufwand Option auf außerordentliche Abschreibung über 12 Monate. Soweit Einzelwert unter 500 EUR, sofortiger Aufwand
AUFWENDUNGEN FÜR NETZZUGANG UND COMPUTER
  Laufender Dienstleistungsvertrag: Aufwand gehört zum Geschäftsjahr, in dem die Leistung erbracht wird.  
AUFWENDUNG FÜR DIE SCHAFFUNG ODER DEN ERWERB EINES DOMÄNENNAMENS
ERWERBSKOSTEN oder, für den Fall der Schaffung, Honorare, interne/externe Konzeptionskosten für Namen, Entwicklung, Eintragung Immaterieller Anlagewert (von der Webseite getrennter Aktivwert), nicht abschreibbar, außer wenn die Nutzung des geschaffenen Domänennamens zeitlich begrenzt ist  
JÄHRLICHE LIZENZEN Aufwand im Jahr der eingegangenen Verpflichtung  

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