DiagnosticNews . Februar 2004 . Steuerrecht
Frankreich will die Gewerbesteuer abschaffen
Mit einer spektakulären Ankündigung hat Präsident Chirac alle Beobachter überrascht: In naher Zukunft soll die Gewerbesteuer für die französischen Unternehmen abgeschafft werden. Die vor beinahe dreißig Jahren eingeführte heutige „Taxe Professionnelle“ wird schon seit langer Zeit wegen ihrer negativen Auswirkungen auf das Investitionsverhalten der Unternehmen stark kritisiert. Schon Mitterand bezeichnete in seinem Wahlkampf 1981 die Elemente der Gewerbesteuer als blödsinnig („imbécile“) und forderte ihre Abschaffung. Es mussten jedoch viele Jahre vergehen, bevor sich die Regierung an eine Veränderung dieser Steuer heranwagte. So ist als erster Schritt in den letzten Jahren die Lohn- und Gehaltssumme sukzessive aus der Bemessungsgrundlage herausgenommen worden. Heute wird die Gewerbesteuer daher nur noch auf den Mietwert des aktivierten Bruttosachanlagevermögens und der seit mehr als 6 Monaten gemieteten oder geleasten Vermögensgegenstände erhoben. Trotz weiterer Mechanismen zur Verringerung der Gewerbesteuerbelastung, wie z.B. der Deckelung des absoluten Steuerbetrages in Bezug auf einen bestimmten Prozentsatz der Wertschöpfung, „Valeur Ajoutée“, des Unternehmens oder der zeitlich begrenzten Befreiung von neu gegründeten Unternehmen, sind die Konjunktur lähmenden Effekte der Gewerbesteuer weiterhin festzustellen.
Die französische Regierung beabsichtigt deshalb nunmehr, in einem ersten Schritt Neuinvestitionen aus der Bemessungsgrundlage herauszunehmen. Diese Maßnahme soll zunächst auf 18 Monate beschränkt sein. Der Steuerausfall hierfür wird auf mehr als 3 Milliarden Euro geschätzt. 2003 betrug das Gesamtaufkommen der Gewerbesteuer 23 Milliarden Euro. In einem zweiten Schritt soll dann die Gewerbesteuer völlig abgeschafft werden. Unklar bleiben zunächst jedoch die Frage der Gegenfinanzierung und insbesondere der finanzielle Ausgleich für Gemeinden und Regionen. Ein Großteil der Einnahmen dieser Gebietskörperschaften stammt heute nämlich aus den Erträgen der Gewerbesteuer. Des Weiteren ist noch nicht festgelegt, ab wann die Freistellung von der Gewerbesteuer für die Neuinvestitionen gelten soll.

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