DiagnosticNews . Februar 2004 . Steuerrecht

Französisches Jahressteuergesetz 2004 verabschiedet

Das Jahressteuergesetz 2004 ist im Dezember von der französischen Nationalversammlung verabschiedet worden. Im Gegensatz zu vorangegangenen Jahren beinhaltet das diesjährige Gesetz wichtige Neuregelungen. Nachstehend werden die bedeutendsten Vorschriften kurz aufgeführt.

Neuregelungen bei der Einkommensteuer
  • Alle Einkommensteuersätze werden um 3% gekürzt. Damit verringert sich der Spitzensteuersatz von 49,58% auf 48,09%.
  • Die Regelungen für die Besteuerung von Veräußerungserlösen bei Immobilien von Privatpersonen werden grundlegend verändert (vgl. hierzu die Ausführungen in einem weiteren Artikel dieser Ausgabe).
  • Das “Avoir Fiscal“ und der „Précompte“ werden ab 2005 abgeschafft. Für Privatpersonen wird dafür ein pauschaler Abschlag von 50% auf die erhaltenen Dividenden eingeführt. Eine Besteuerung erfolgt jedoch erst nach Abzug eines Freibetrages von 1.220 bzw. 2.440 EUR je nach Familienstand (vgl. hierzu die Erläuterungen in der vorangegangenen Ausgabe von Diagnostic News).
Neuregelungen für Unternehmen
  • Die Berechnung der Steuergutschrift für Forschungsausgaben wird verändert. Die maximale Steuergutschrift beträgt nunmehr 8 Millionen EUR gegenüber bisher 6,1 Millionen EUR.
  • Die Frist zur Ausübung der Option für die steuerliche Organschaft wird verlängert. Diese läuft nun mit Abgabe der Steuererklärung des Vorjahres (4 Monate nach Ende des Geschäftsjahres, wenn dieses dem Kalenderjahr entspricht, ansonsten 3 Monate) ab. Bisher musste die Option vor Beginn des neuen Geschäftsjahres ausgeübt werden.
  • Für neu gegründete Unternehmen werden zusätzliche Möglichkeiten zur Freistellung von der Körperschaftsteuer eingeführt.
Schenkungsteuer
  • Für Schenkungen wird der pauschale Abschlag auf 50% des Verkehrswertes der Schenkung erhöht. Bisher betrug der Abschlag zwischen 0 und 30%, wenn die Schenkung nach dem 65. Lebensjahr erfolgte. Die Neuregelung ist auf jene Schenkungen beschränkt, die bis spätestens 30. Juni 2005 erfolgen.

Ferner wurde ebenfalls im Dezember das Nachtragsgesetz zum Jahressteuergesetz 2003 verabschiedet. Dadurch werden u.a. steuerliche Vergünstigungen für nach Frankreich entsandte Arbeitnehmer eingeführt. Die Zuzahlungen an Entsandte sind nunmehr steuerfrei (vgl. Ausgabe Dezember 2003). Gleichzeitig wurde die steuerliche Möglichkeit zur Bildung einer Rückstellung für Auslandsinvestitionen „Provisions pour Implantation à l’Etranger“ für Unternehmen abgeschafft.

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