DiagnosticNews . Dezember 2003 . Steuerrecht
Abzugsfähigkeit von Zinsen auf Gesellschafterdarlehen
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen, die von der Muttergesellschaft oder von Gesellschaftern an die französische Beteiligungsgesellschaft gewährt werden, ist nur möglich, wenn das Gesellschaftskapital zu 100% eingezahlt ist. Darüber hinaus darf (aber nur im Falle von ausländischen Muttergesellschaften) der Darlehensbetrag nicht das 1,5fache des gezeichneten Kapitals der französischen Gesellschaft übersteigen.
Nach Ansicht vieler Kommentatoren verstößt diese letzte Einschränkung, die sich nur auf Ausländer bezieht, jedoch gegen geltendes Europarecht (wir berichteten), da die Gleichbehandlung zwischen französischen und ausländischen Muttergesellschaften nicht gewährt wird. Eine abschließende höchstrichterliche Entscheidung steht aber weiterhin noch aus.
Der Satz der abzugsfähigen Zinsen beträgt für die nach dem 30. September 2003 endenden Geschäftsjahre:
| Bilanzstichtag vom 30. September 2003 bis 30. Oktober 2003 | 5,28% |
| Bilanzstichtag vom 31. Oktober 2003 bis 29. November 2003 | ;5,21% |
| Bilanzstichtag vom 30. November 2003 bis 30. Dezember 2003 | 5,15% |
Der Zinssatz für den Bilanzstichtag 31. Dezember 2003 steht noch nicht fest.

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