DiagnosticNews . Dezember 2003  . Steuerrecht

Frankreich umwirbt „Expatriates“

Die französische Regierung hat einen Plan verabschiedet, der nach Frankreich entsandte Arbeitnehmer steuerlich besser stellen soll. Der Maßnahmenkatalog sieht Vereinfachungen hinsichtlich der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von „Expatriates“ vor.

Kernstück der Reform ist die steuerliche Freistellung jeglicher Zuzahlungen, die ein Entsandter als Kompensation für seine Mehrkosten erhält. Dies gilt auch für Ausgleichszahlungen, die die Mehrbelastung der höheren französischen Steuersätze kompensieren sollen. Die Steuerbefreiung ist auf fünf Jahre beschränkt. Sie kann nur von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, die nach dem 1. Januar 2004 nach Frankreich entsandt werden und nicht in den letzten 10 Jahren vor ihrem Zuzug nach Frankreich bereits dort einmal einkommensteuerpflichtig waren.

Ferner sollen zukünftig Entsandte die Sozialversicherungsbeiträge, die sie weiterhin in ihrem Ursprungsland leisten, von ihrer französischen Einkommensteuerbasis abziehen können. Dies war bisher in den meisten Fällen nicht möglich. Auch die Arbeitgeber werden durch diese Maßnahmen indirekt entlastet. Letztendlich tragen nämlich sie die Mehrkosten aus einer Entsendung. So kostet ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder mit einem Nettojahreseinkommen von rund 137 Ts seinen Arbeitgeber in Frankreich rund 2,3-mal so viel wie in Großbritannien.

Nach Schätzungen des französischen Finanzministeriums könnten jedes Jahr 3.000 „Expatriates“ in den Genuss dieser Reform kommen. Die Kosten für den französischen Haushalt bleiben überschaubar. Die Maßnahmen sollen lediglich zu Einnahmeausfällen von 80 Mio. € pro Jahr führen. Erklärtes Ziel der Regierung ist, Frankreich für entsandte leitende Angestellte und Führungskräfte attraktiver zu machen. Das ist auch dringend nötig, denn Frankreich ist im internationalen Vergleich weiterhin durch hohe Einkommensteuersätze nicht konkurrenzfähig. Der oberste Grenzsteuersatz vor Solidaritätszuschlägen beträgt in Frankreich immer noch 48,09%.

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