DiagnosticNews . Dezember 2003  . Steuerrecht

Abschaffung des „Avoir Fiscal“

Die französische Regierung plant, ab 2005 den „Avoir Fiscal“ für französische Dividendenzahlungen abzuschaffen. Dieser 1965 eingeführte Mechanismus verhinderte bisher eine Doppelbesteuerung von Dividenden, da diese sowohl bei der ausschüttenden Gesellschaft als auch beim Empfänger versteuert wurden. Für Ausschüttungen an juristische Personen war der „Avoir Fiscal“, der ursprünglich 50% der ausgeschütteten Dividende betrug, bereits letztes Jahr auf 15% herabgesetzt worden. Die geplante Abschaffung soll nunmehr sowohl die juristischen als auch die natürlichen Personen betreffen. Für natürliche Personen soll der bisherige „Avoir Fiscal“ durch einen 50%igen Abschlag auf die Dividende ersetzt werden. Diese Regelung soll allerdings den in Frankreich steuerpflichtigen Aktionären vorbehalten bleiben, d.h. die jährlichen Steuererstattungen (Avoir Fiscal) an nicht in Frankreich wohnhafte Dividendenempfänger würden entfallen. Dadurch würde der französische Fiskus Einsparungen in Höhe von insgesamt 1,5 Mrd. € realisieren. Durch dieses Vorhaben würde sich eine Vereinfachung der französischen Dividendenbesteuerung ergeben. Entsprechende Freibeträge sollen sicherstellen, dass diese Reform für die meisten der in Frankreich steuerpflichtigen Unternehmen und natürlichen Personen keine zusätzliche Belastung darstellt.

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