DiagnosticNews . Dezember 2003 . Konkursrecht
Ein französischer „Chapter 11“?
Gesetzentwurf zur Reform des französischen Insolvenzrechtes
140 Artikel des Entwurfs sollen ab sofort von Fachleuten unter die Lupe genommen werden. Erklärtes Ziel der französischen Regierung ist, das Insolvenzrecht zu vereinfachen und dadurch Arbeitsplätze zu erhalten. Kernstück der Reform ist die Schaffung eines „präventiven“ Insolvenzverfahrens. Dieses soll noch vor Vorliegen der eigentlichen Zahlungsunfähigkeit beantragt werden können. Vorteil: Ähnlich wie bei dem amerikanischen „Chapter 11“ könnte sich ein Unternehmen so vor dem Zugriff seiner Gläubiger zunächst schützen, um dadurch eine bessere Ausgangsposition bei den Verhandlungen mit ihnen und den Banken zu erhalten. Auf Antrag der Geschäftsleitung würde dieses Verfahren von dem zuständigen Handelsgericht bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Das Unternehmen könnte dann seiner „gewöhnlichen“ Geschäftstätigkeit weiterhin nachgehen. Der Geschäftsleitung würde zwar ein „Insolvenz“-Verwalter zur Seite gestellt; dieser hätte allerdings lediglich eine beratende Funktion. Die Verantwortung für die Leitung der Geschäfte bliebe weiterhin bei der alten Geschäftsleitung.
Der Gesetzentwurf sieht ferner Vereinfachungen im Falle einer Liquidation vor. So sollen in Zukunft nicht mehr alle Konkursgläubiger gesucht werden müssen, wenn die Konkursmasse nicht ausreicht, erstrangige Gläubiger (Finanzverwaltung / Sozialversicherungen) zu bedienen. Die aufwendige Suche nach allen Gläubigern nahm bisher im Schnitt bis zu 4 Jahre in Anspruch.
Darüber hinaus sollen jetzt auch die seit über 3 Monaten fälligen Ansprüche von Finanzverwaltung und Sozialversicherung beim Konkursverwalter geltend gemacht werden müssen. Ansonsten werden diese nicht mehr vorrangig bedient. Bisher war dies erst bei Forderungen, die 12.000 € überstiegen, notwendig. Durch diese Maßnahme soll der Staat stärker in die Verantwortung genommen werden. Rückstände beim Begleichen von Steuer- bzw. Sozialversicherungsschulden gelten gemeinhin als ein wichtiger Indikator für die finanzielle Verfassung eines Unternehmens.
Die Regierung hofft, den Gesetzentwurf bereits Anfang 2004 dem Parlament vorlegen zu können.

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