DiagnosticNews . März 2009 [aktuelle Ausgabe]
Zivilrecht . Geltendmachung einer Konkursforderung
Einfache Bevollmächtigung ausreichend
Jeder Angestellte eines Unternehmens, der über eine formgültige Vollmacht verfügt, kann gegenüber dem Konkursverwalter bestehende Forderungen seines Unternehmens geltend machen. Eine spezifische Bevollmächtigung oder eine besondere Stellung des Angestellten innerhalb des beantragenden Unternehmens sind nicht erforderlich und können dementsprechend auch nicht von dem Konkursverwalter gefordert werden. In der Praxis sind häufig entsprechende Verweigerungen festzustellen, z.B. wegen eines zu allgemein gehaltenen Antrages, einer unleserlichen Unterschrift, einer für nicht ausreichend erachteten Position des Antragstellers im Unternehmen etc.
In einer neueren höchstrichterlichen Entscheidung wurde der Konkursverwalter verurteilt, dem Antrag auf Eintragung einer Konkursforderung, die durch einen hierzu beauftragten Angestellten erfolgte, stattzugeben.

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