DiagnosticNews . April 2003 . Internationales Steuerrecht
Diskriminierung bei der Behandlung von Auslandserträgen
Ausländische Dividenden bei der deutschen Muttergesellschaft
Der Europäische Gerichtshof entschied in einem Urteil vom 12. Dezember 2002, dass die Behandlung von Zinszahlungen ausländischer Töchter an die deutsche Mutter als verdeckte Gewinnausschüttungen – wogegen dies für entsprechende Zahlungen von inländischen Töchtern nicht der Fall ist – einen Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit in der EU darstellen würde.
Diese Entscheidung wird einen erheblichen Einfluss auf die in der EU bestehenden unterschiedlichen Vorgehensweisen zwecks Vermeidung einer Unterkapitalisierung bei den ausländischen Tochtergesellschaften haben. Auch die bisherige Handhabung der französischen Finanzverwaltung wird hierdurch in Frage gestellt. Darüber hinaus bestätigt die Entscheidung einige jüngere französische Gerichtsurteile, die die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen von französischen Töchtern gegenüber ausländischen Müttern annullierten.
Wir verweisen hierzu auf unseren Artikel (vgl. Diagnostic News Dezember 2002), in dem eingehend die derzeitige französische Rechtsprechung zu der Ungleichbehandlung zwischen inländischen und ausländischen Tochtergesellschaften bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinsen auf Gesellschafterdarlehen erläutert wurde. Eine Entscheidung des obersten französischen Gerichts hierzu steht jedoch noch aus.

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