DiagnosticNews . April 2003  .  Steuerrecht

Änderungen bei der Gewerbesteuer

Für 2003 enthalten die Steuergesetze hinsichtlich der Gewerbesteuer eine Reihe insbesondere administrativer Vereinfachungen. So entfällt künftig die bisherige zusammenfassende Erklärung 1003 R für Unternehmen, die in mehreren Gemeinden Betriebsstätten unterhalten. Gewerbesteueranzahlungen werden künftig nur noch verlangt, wenn die Steuer im Vorjahr über EUR 3 000 betrug (bisher EUR 1 500). Außerdem wird den Gemeinden künftig mehr Spielraum bei der Festsetzung der Hebesätze gegeben. Die bisherige Bindung an die Entwicklung der Sätze für andere lokale Steuern entfällt.

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