DiagnosticNews . April 2003 . Steuerrecht
Vorsteuerabzug auf Bewirtungskosten von Arbeitnehmern und Geschäftsführern
Fristen für die Geltendmachung/ Erstattungsmodalitäten
Es wurde bereits mehrmals in den letzten Diagnostic News auf diese einschlägigen Änderungen im französischen Steuerrecht, veranlasst durch entsprechende EU-Entscheidungen, hingewiesen. Weiterhin vom Vorsteuerabzug unberührt sind die von Arbeitnehmern und Geschäftsführern verursachten Hotelrechnungen. Alle anderen seit 1996 noch nicht geltend gemachten Vorsteuerbeträge der obigen Kostenarten können nunmehr bei der Finanzverwaltung vorgenommen werden. Dabei sind folgende Erstattungsverfahren und Fristen zu beachten.
1. Direkter Abzug auf der monatlichen Mehrwertsteuererklärung:
- Kosten aus der Zeit vom 1. Dezember 2000 bis 30. November 2001 (letzte Frist 31. Dezember 2003)
- Kosten aus der Zeit vom 1. Dezember 2001 bis 30. April 2002 (letzte Frist 31. Dezember 2004)
- Kosten, die danach angefallen sind
2. Kosten, die im Rahmen eines Antragsverfahrens bei der Finanzverwaltung geltend zu machen sind:
- 1. Januar 1996 – 30. November 1997
- 1. Dezember 1997 – 30. November 2000
Für das Antragsverfahren sind die entsprechenden Rechnungen bzw. Dokumente vorzulegen, die folgende Angaben enthalten müssen:
- Datum und Rechnungsnummer
- Identität des Lieferanten und Kunden sowie deren Adresse
- Beschreibung des Vorgangs (z.B. Lieferung oder Dienstleistung, Mengen- und Preisangabe, Satz und MwSt.-Betrag, event. Skonto, Rabatte etc.).
Für die im Antragsverfahren (ordnungsgemäß/vollständig) geltend gemachten Vorsteuerbeträge kann im Jahresabschluss eine entsprechende Forderung gegenüber dem Staat gebucht werden.

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