DiagnosticNews . April 2003 . Gesellschaftsrecht/Erbrecht
Haftung des Geschäftsführers (Gérant) einer GmbH für Steuerverbindlichkeiten
Haftungsübergang auf die Erben
In der Entscheidung vom 5. November 2002 des Kassationsgerichts wurde wiederum sehr eindrucksvoll die Haftung eines Geschäftsführers für die Aufrechterhaltung des künstlichen Fortbestandes einer GmbH dargelegt.
Der Geschäftsführer hatte in dem zugrunde liegenden Urteil in den Jahren 1988 und 1989 nur teilweise die MwSt.-Verbindlichkeiten gezahlt und gegenüber dem zuständigen Finanzamt einen vorübergehenden Finanzengpass angezeigt. In der Folge zögerte der Geschäftsführer, soweit er konnte, die notwendig gewordene Konkurseröffnung hinaus und verursachte hierdurch eine entsprechende Erhöhung der Steuerschulden. Das Finanzamt leitete schließlich Ende 1989 ein Vollstreckungsverfahren ein. Das Unternehmen ging nunmehr in Konkurs und wurde liquidiert. Gegen den Geschäftsführer wurde Antrag auf Zahlung der Steuerschulden gestellt; nach seinem Tode wurde die Klage gegenüber den Erben (Ehefrau und Sohn) erweitert.
Die Erben müssen für die finanziellen Konsequenzen der Steuerhaftung des verstorbenen Erblassers eintreten. Ein solcher automatischer Übergang auf die Erben kann nur vermieden werden, soweit diese die Annahme der Erbschaft unter den Vorbehalt einer entsprechenden Prüfung stellen. Ein solcher Vorbehalt ist jedoch nur dann wirksam erklärt, soweit eine solche Erklärung mit einer notariellen Bestandsaufnahme der Erbschaft verbunden ist. Die Erben verfügen über einen Zeitraum von drei Monaten nach Testamentseröffnung zur Durchführung einer exakten Inventur. Die bloße Erklärung einer vorbehaltlichen Zustimmung zur Erbschaftsübernahme ist nicht ausreichend, einen Haftungsübergang auszuschließen.

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