DiagnosticNews . April 2003 . Bilanzsteuerrecht
Versteuerung von Verzugszinsen
Praktischer Hinweis für den handelsrechtlichen Bilanzansatz
Wie bereits in den vorangegangenen Diagnostic-Ausgaben eingehend dargestellt, führt die Nichteinhaltung von Zahlungszielen, die gemäß Gesetz vom 15. Mai 2001 zwingend auf den Rechnungsformularen auszuweisen sind, zum Entstehen einer bestimmbaren Forderung beim Lieferanten und entsprechend zu einer bestimmbaren Verbindlichkeit beim Kunden.
Die Finanzverwaltung, die ursprünglich als Garant für die effektive Umsetzung dieser Konsequenzen vorgesehen war – es war nämlich eine sofortige Versteuerung dieser kommerziell nicht leicht durchsetzbaren Verpflichtung vorgesehen – hat durch die Übergangslösung bis zum 31. Dezember 2004 einen ersten pragmatischen Ansatz gefunden. Eine Besteuerung tritt danach nur bei tatsächlicher Bezahlung (Ist-Besteuerung) ein.
Es steht immer noch eine offizielle handelsrechtliche Regelung aus, um den Unternehmen eine praktikable Lösung anzubieten. In der Zwischenzeit sind nämlich viele Gesellschaften, insbesondere um ihre Verwaltungsabläufe zu vereinfachen, dazu übergegangen, die steuerlichen Vorschriften an die handelsrechtliche Handhabung anzupassen.

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