DiagnosticNews . April 2003  . Berufsrecht

Entwurf des Gesetzes zur Absicherung der Finanzmärkte („loi de sécurité financière“)

Auswirkungen auf den französischen Abschlussprüfer („commissaire aux comptes“)

Die Börsenskandale wie Enron, WorldCom, Ahold und leider viele andere sind auch in Frankreich nicht unbeachtet geblieben und haben den Gesetzgeber zum Handeln veranlasst. Der vorliegende Gesetzesentwurf „loi de sécurité financière“ ist ein wichtiger Versuch, mehr Sicherheit und Vertrauen in die Jahresabschlüsse der Unternehmen zu bringen. Hierzu sollen in erster Linie die bestehenden Vorschriften zur Ausübung der gesetzlichen Abschlussprüfung (Commissariat aux Comptes) geändert, einige Maßnahmen hinsichtlich der neuen Rolle des Präsidenten des Verwaltungs-/Aufsichtsrats eingeleitet, neue Informationsverpflichtungen gegenüber den Aktionären auferlegt und eine Erweiterung des Konsolidierungskreises eingeführt werden.

Es handelt sich um einen breit gefächerten Katalog von Neuerungen, der zu erheblichen Veränderungen in der Bilanzpolitik der Börsenunternehmen, aber auch in der Ausübung und Überwachung des gesetzlichen Abschlussprüfers führen wird.

Nachstehend wollen wir insbesondere die vorgesehenen Änderungen für den französischen Berufsstand kurz darstellen.

1. Reform der Berufsorganisation

Der Gesetzgeber möchte den bestehenden Rechtsrahmen für die gesetzliche Abschlussprüfung tief greifend verändern, um damit eine bessere Transparenz über die Ausübung und die Prüfung des Abschlussprüfers zu erreichen.

Grundsätzlich soll die Reform alle Abschlussprüfer, gleichgültig in welcher Unternehmensform die geprüfte Gesellschaft organisiert ist, betreffen. Die hauptsächlichen Änderungen beziehen sich jedoch auf die Prüfung von börsennotierten Unternehmen.

Es ist vorgesehen, ein Gremium („Haut Conseil“) einzurichten, das direkt dem Justizminister untersteht und dessen Aufgabe es sein soll, den Berufsstand in Verbindung mit der derzeitigen eigenständigen Berufsvertretungsorganisation (Compagnie Nationale des Commissaires aux Comptes) zu überwachen sowie die Einhaltung der Berufsvorschriften sicherzustellen.

Der Justizminister würde damit in letzter Instanz „Dienstherr“ des französischen Abschlussprüfers werden.

2. Status des Abschlussprüfers

Der Entwurf sieht eine Reihe von Änderungen, aber auch lediglich Bestätigungen von bestehenden Bestimmungen vor. Insbesondere geht es dabei um das nochmalige Herausstellen des absoluten Beratungsverbotes für Abschlussprüfungsmandate, das auch auf die Mitglieder eines bestehenden Netzwerkes ausgedehnt wird.

Das bestehende Doppelprüfermandat (Co-Commissariat), das für börsennotierte und konsolidierende Unternehmen verpflichtend ist, soll jeweils in einer Dreijahresphasenverschiebung durch die beiden Prüfer durchgeführt werden. Bei einer sechsjährigen Mandatsdauer würde damit eine gemeinsame, mit demselben Mitprüfer durchgeführte Abschlussprüfung über nur drei Jahre möglich sein.

In den börsennotierten Unternehmen sollen die „geschäftsführenden Verwaltungsräte“ (z.B. PDG, DG, ...) bei der Abstimmung über die der Hauptversammlung vorzuschlagenden Abschlussprüfer nicht mehr teilnehmen können. Des Weiteren soll die Mandatsdauer des Abschlussprüfers für diese Unternehmen auf sechs Jahre beschränkt werden.

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