DiagnosticNews . April 2003  . Arbeitsrecht

Vergleichsabschluss – Einhaltung des formalisierten Kündigungsverfahrens

Das französische Kassationsgericht hat in einem Urteil vom 18. Februar 2003 nochmals die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Vergleich von der Einhaltung gewisser Formvorschriften des gesetzlichen Kündigungsverfahrens abhängig gemacht.

So ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor Vergleichsabschluss dem Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben per Einschreiben zuzustellen. Ein per einfachen Brief oder persönlich an den Arbeitnehmer übergebenes Kündigungsschreiben genügt den gesetzlichen Formvorschriften nicht. Damit soll sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Vergleichsverhandlungen nicht mehr im Arbeitsverhältnis steht und somit keinerlei Beeinflussung seitens seines Arbeitgebers ausgesetzt ist.

Ein unter Missachtung der förmlichen Zustellung des Kündigungsschreibens abgeschlossener Vergleich ist nichtig.

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