DiagnosticNews . Februar 2003  . Zivilrecht

Neue Gewährleistungsfristen beim Kaufvertrag

Umsetzung der EG-Richtlinie vom 25. Mai 1999
Eine trügerische Harmonisierung

Während das deutsche Recht bereits an die EG-Richtlinie über die neuen Gewährleistungsfristen von Verbrauchsgütern angepasst wurde, steht deren Umsetzung in Frankreich noch aus.

Die Frage, inwieweit diese Richtlinie, die in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden muss, tatsächlich zu einer Vereinheitlichung des Schuldrechts in der EU führen wird, ist weiterhin offen und umstritten.

Der deutsche Gesetzgeber gewährt nunmehr im Rahmen der Umsetzung dieser Richtlinie dem Käufer einer fehlerhaften, beweglichen Sache eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, und zwar unabhängig davon, ob der Kauf zu gewerblichen Zwecken erfolgte oder nicht.

Eine solche Anpassung des französischen Rechts ist derzeit Gegenstand heftiger Diskussionen und Kontroversen, da Frankreich nicht bereit zu sein scheint, sein Kaufrecht zu reformieren, und eher dazu neigt, die Einführung einer zweijährigen Gewährleistungsfrist ausschließlich auf Verkäufe an Privatkunden zu beschränken.

Bei näherer Betrachtung ist somit festzustellen, dass trotz der effektiven Umsetzung einer Richtlinie fundamentale Unterschiede zwischen den verschiedenen Rechtssystemen der Mitgliedstaaten bestehen können. Diese Diskrepanz ist von allen Wirtschaftsakteuren auf dem deutsch-französischen Markt zu berücksichtigen.

Diagnostic News

In Diagnostic News suchen: