DiagnosticNews . Februar 2003  . Steuerrecht

Kürzung der Steuergutschrift (avoir fiscal) auf 10% für gewisse Gesellschaften

Die Steuergutschrift für Gesellschaften, die eine Beteiligung von weniger als 5% an der ausschüttenden Gesellschaft halten, wurde seit 1999 sukzessive gesenkt. Ab dem 1. Januar 2003 wird sie nur noch 10% der Dividende betragen. Von dieser Maßnahme sind weder natürliche Personen, die weiterhin 50% der Dividende als Steuergutschrift erhalten, noch Gesellschaften mit dem Status „Muttergesellschaft“ (société mère) betroffen, denen wie bisher überhaupt kein „avoir fiscal“ gewährt wurde, die aber die Dividende steuerfrei (Ausnahme: 5% Pauschale) vereinnahmen können.

Damit werden weitgehend nur Finanzanlagen von dieser Neuregelung betroffen sein.

Es ist für 2004 eine Steueränderung vorgesehen, die die Doppelbesteuerung von Dividenden verringern und gleichzeitig die Abschaffung der Steuergutschrift einführen soll.

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