DiagnosticNews . Februar 2003 . Gesellschaftsrecht
Angaben über Gesellschaftsmandate im Lagebericht
Mandate in ausländischen Gesellschaften
Bereits seit 2001 sind alle Mandate, die von den Mitgliedern des Vorstandes bzw. des Verwaltungsrates gehalten werden, im Lagebericht aufzuführen. In einer Anfrage wurde hierzu vom Justizminister ausgeführt, dass alle ausgeübten Mandate, unabhängig von der Rechtsform und dem Verwaltungssitz (Inland oder Ausland) der betroffenen Gesellschaften, angegeben werden müssen. Der Justizminister begründet diese Klarstellung damit, dass die Angaben im Lagebericht nicht nur der Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Höchstzahlen zur Vermeidung der „Mandatsanhäufung“ dienen sollen, sondern auch den Aktionären und anderen Adressaten einen Einblick in die tatsächliche Verfügbarkeit der Mandatsträger für die Gesellschaft ermöglichen sollen. Von der Angabepflicht ausgenommen sind hingegen Tätigkeiten in Vereinigungen und Interessenverbänden.

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