DiagnosticNews . Februar 2003 . Bilanzrecht
Subvention mit Besserungsschein
Zeitpunkt der Forderungsentstehung
Im deutsch-französischen Mutter-/Tochter-Verhältnis werden regelmäßig Subventionen, Forderungsverzichte und andere Unterstützungsleistungen gewährt, die für den Fall der Besserstellung des Empfängers dessen Verpflichtung zur Rückzahlung vorsehen. Die steuerlichen Folgen dieser Vorgänge sind komplex sowohl für die Auswirkungen bei der Körperschaftssteuer als auch bei der Mehrwertsteuer und dies in beiden Ländern. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen, Ländererlassen und EG-Richtlinien. Insbesondere der Forderungsverzicht (Abandon de créance), der in seiner rechtlichen Durchführung und der möglichen zeitlichen Rückwirkung relativ formlos durchgeführt werden kann, ist ein sehr häufig eingesetztes Sanierungsmittel geworden. Nichtsdestotrotz müssen die verschiedenen Konsequenzen, je nach Gestaltungsart, genauestens beachtet werden. So sollte insbesondere auch auf die genaue Ausformulierung der Entstehung (Aufleben) des Rückanspruches im Falle der Besserstellung (Clause de retour à meilleure fortune) des Begünstigten geachtet werden.
So entschied das Oberverwaltungsgericht von Nancy vom 6. Juli 2002, dass der bloße Eintritt eines Ereignisses, das die Besserungsklausel in Kraft treten lässt, ausreicht, um automatisch beim unterstützenden Unternehmen eine entsprechende Forderung entstehen zu lassen, d.h. dort einen Ertrag zu realisieren. Die Rückzahlung der ursprünglich gewährten Leistung ist davon völlig unabhängig.

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