DiagnosticNews . Februar 2003 . Arbeitsrecht
Arbeitsunfall – Festlegung der Rentenhöhe
Das französische Kassationsgericht hat in einem weiteren Urteil vom 19. Dezember 2002 wiederum Stellung zur Haftung des Arbeitgebers bei einem Arbeitsunfall genommen, soweit ihm ein „nicht entschuldbares Verhalten“ (faute inexcusable) vorgeworfen werden kann. In unseren Ausgaben von Diagnostic News haben wir hierzu mehrmals Stellung bezogen. Es ist auch weiterhin ständige Rechtsprechung, dass der Grad des nicht entschuldbaren Verhaltens des Arbeitgebers grundsätzlich keinen Einfluss auf die Festlegung der Rentenhöhe hat. Der oberste französische Gerichtshof machte jedoch in dem obigen Urteil eine Einschränkung hierzu, soweit auch von Seiten des Arbeitnehmers ein nicht entschuldbares Verhalten vorlag. Bei einem solchen Sachverhalt kann der Arbeitnehmer nicht die Maximalrentenhöhe beanspruchen.

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