DiagnosticNews . Februar 2003 . Arbeitsrecht
Gesetzliche Neuregelung der jährlichen „Unternehmens-Gewerkschafts-Gespräche“
Die vorgeschriebene jährliche Verhandlung mit den Gewerkschaftsvertretern innerhalb eines Unternehmens wurde gesetzlich neu geregelt. Das Gesetz betrifft nur solche Unternehmen, bei denen die Einrichtung einer Gewerkschaftsvertretung (délégué syndical) vorgeschrieben ist.
In der so genannten „jährlichen Unternehmensverhandlung“ (négociation annuelle d’entreprise) sind alle Punkte zu erörtern, bei denen die Einbeziehung des Gewerkschaftsvertreters erforderlich ist, insbesondere bei der Gehaltsentwicklung, der Regelung der Arbeitszeit und der Teilzeitarbeit, der Gleichstellung der Geschlechter, unternehmensinterner Vermögensbildung (épargne salariale) und bei der Gesundheitsvorsorge. Der Arbeitgeber hat auch die erwartete Beschäftigungsentwicklung der nächsten Jahre mit dem Gewerkschaftsvertreter zu erörtern. Schließlich regelt das Gesetz auch die Einzelheiten der formellen „Einberufung“ der Verhandlung und deren Ablauf. Für die Nichteinhaltung dieser und der vorstehenden Regelungen gelten Strafbestimmungen.

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