DiagnosticNews . Februar 2003  . Arbeitsrecht

Änderungen beim Kündigungsschutz

Vorübergehende Aussetzung für 18 Monate

Die französische Regierung hat die noch von der Vorgängerregierung beschlossenen Verschärfungen des Kündigungsschutzes („Loi de la modernisation sociale“) bei Entlassungen aus wirtschaftlichen Gründen vorübergehend außer Kraft gesetzt. Die Aussetzung für einen Zeitraum von 18 Monaten soll den Tarifparteien die Gelegenheit geben, in dieser Zeit eine neue branchenübergreifende Regelung auszuarbeiten. Die Regierung will die aus diesen Verhandlungen hervorgehenden Ergebnisse bei einem späteren Gesetzesvorhaben einfließen lassen.

Während der Aussetzung des verschärften Kündigungsschutzes gelten grundsätzlich die Bestimmungen aus der Zeit vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes. Allerdings wurde versuchsweise die in dem Gesetz vorgesehene Möglichkeit, betriebliche Sondervereinbarungen zum Kündigungsschutz (accords de méthode) bei Unternehmen, die beabsichtigen, mehr als 10 Mitarbeiter freizusetzen, beibehalten. Diese Vereinbarungen müssen, um wirksam zu werden, nach Konsultation des Betriebsrates von den die Mehrheit der Beschäftigten repräsentierenden Gewerkschaftsvertretern genehmigt werden.

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