DiagnosticNews . Februar 2009 [aktuelle Ausgabe]
Zivilrecht . Unerlaubte Nutzung einer Marke
Schadensersatzpflicht
Das renommierte Champagner-Unternehmen „Moët et Chandon“ ließ sich als Markenzeichen eine Champagnerflasche mit der Aufschrift „Champagne Cuvée Dom Pérignon“ eintragen. Dieses Markenzeichen wurde von der Gesellschaft Mexx France beim Vertrieb eines T-Shirts (Verkaufspreis 29.90 ) benutzt. Neben anderen Motiven wie Lippenstifte, Bügeleisen etc. wurde auch eine Champagnerflasche mit dem Etikett „Champagne Cuvée Dom Perignon“ auf dem T-Shirt abgebildet.
Die Gesellschaft „Moët et Chandon“ ließ daraufhin das T-Shirt wegen „Fälschung“ in einem namhaften Pariser Kaufhaus beschlagnahmen und leitete des Weiteren ein Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen Mexx ein. Die Richter verurteilten die Gesellschaft Mexx zu 15.000 Schadensersatz und zu 10.000 auf Übernahme der Rechtsanwaltshonorare.
Nach Auffassung des Gerichtes (Verwaltungsgericht Paris, 17. September 2008) sei eine renommierte Marke – und dies würde Dom Pérignon mit einem in Frankreich realisierten Umsatz von 12,8 Mio (2004) zweifelsohne darstellen – gegen jegliches „parasitäres“ Handeln zu schützen. Und dies selbst dann, wenn bei Produkten wie T-Shirts dies über den eingetragenen Schutz des Markenzeichens, der sich ja auf Getränke beschränke, hinausgehe.

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