DiagnosticNews . Januar 2009 [aktuelle Ausgabe]

Sozialrecht . Stress am Arbeitsplatz

Verpflichtung des Arbeitgebers

Zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden wurde am 11. September 2008 eine Übereinkunft zwecks Vermeidung von Stress am Arbeitsplatz unterzeichnet. Das Abkommen hat insbesondere zum Ziel, Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen Rahmen zu geben, um die Probleme, die zum Stress am Arbeitsplatz führen, aufzudecken, vorzeitig zu behandeln oder ganz grundsätzlich sich ihnen zu stellen. Der Inhalt der Vereinbarung soll demnächst noch erweitert werden.

Es ist daran zu erinnern, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Sicherheit seiner Arbeitnehmer zu gewährleisten und ihre Gesundheit zu schützen, worunter auch der Arbeitsstress fällt. Sobald in einem Unternehmen entsprechende Probleme identifiziert werden, besteht Handlungszwang, um ihn zu beseitigen oder zumindest zu reduzieren. Es obliegt dem Arbeitgeber, die angemessenen und erforderlichen Maßnahmen zusammen mit dem Amtsarzt, den Arbeit nehmervertretern und den Mitarbeitern zu ergreifen.

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